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AGB Wedding & Standesamt

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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Vanessa Wunsch

Am Volkspark 67

10715 Berlin

Deutschland

 

+49 (0) 176 47388977

contact@vanessa-wunsch.com

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1.) AUFTRAG

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin/des Fotografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

(2) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.

 

2.) VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

(1) Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der aufgelisteten Kosten.

(2) Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr anzuzahlen (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet.) Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss und bei Rechnungserstellung sofort fällig, der Restbetrag nach dem Hochzeitstag binnen einer Woche. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

(3) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin/der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.

(4) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin/den Fotografen bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin/der Fotograf dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

 

3.) NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

(1) Der Fotografin/dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihr/ihm angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

(2) Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin/dem Fotografen angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Fotografin/des Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(5) Grundsätzlich ist die Fotografin/der Fotograf als Urheber(in) bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder und Lichtbildwerke zu benennen.

(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin/dem Fotografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

 

4.) ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Fotografin/der Fotograf liefert die fertigen bearbeiteten Hochzeitsbilder in hochauflösendem JPG-Format so schnell wie möglich, aber spätestens 8 Wochen nach der Hochzeit per Online Galerie zum Download und zur Weiterleitung an Gäste.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum der Fotografin/des Fotografen.

(3) Die Leistungen der Fotografin/des Fotografen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin/den Fotografen auf etwaige Mängel hinzuweisen.

(4) Die Fotografin/der Fotograf ist berechtigt, auf den von ihr/ihm erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken auf ihre/seine Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

(5) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Sie erfolgt demnach ohne Gewähr. Der Auftraggeber sollte alle Bilder aus der Online Galerie herunterladen und am besten doppelt abspeichern

 

5. VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin/dem Fotografen den Vertrag auf dem Postweg oder per E-Mail unterschrieben innerhalb von zwei Wochen zugesendet hat.

Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin/der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Zahlung der Terminreservierungsgebühr von 20% des vorraussichtlichen Gesamtpreises.

(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretenen Gründen, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:

Bis zu drei Monaten vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird von der Fotografin/vom Fotografen einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.

Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin/dem Fotografen die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu. In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen, nachzuweisen, dass der Fotografin/dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

6. HAFTUNG

(1) Die Fotografin/der Fotograf haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin/der Fotograf ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin/der Fotograf in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin/ der Fotograf nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin/den Fotografen für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin/der Fotograf nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin/der Fotograf wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Anzahlung unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

7. RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

(1) Für die Fotografin/den Fotografen ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer/seiner Arbeit überzeugen zu können. Eine Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen Aufnahmen durch die Fotografin/den Fotografen sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin/des Fotografen ist gestattet. Die Fotografin/der Fotograf darf die Fotos nach Absprache mit dem Auftraggeber auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin/des Fotografen dient.

(2) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin/dem Fotografen vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert, schriftlich mit.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.

(4) Gegenstand dieses Vertrages werden auch die anliegenden Hinweise zum Datenschutz.

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AGBS / B2B Kunden 
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Vanessa Wunsch

Am Volkspark 67

10715 Berlin

Deutschland

 

+49 (0) 176 47388977

contact@vanessa-wunsch.com

 

I. GELTUNG

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,

Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

II. AUFTRAGSPRODUKTION

1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des

vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.

3. Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.

4. Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

5. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

6. Bei kommerziellen Aufträgen kann die Bildbearbeitung auf Wunsch mit dem Kunden abgestimmt werden, hierbei gibt die Fotografin eine von ihr entwickelte Beispielbearbeitung anhand von 3 Bildern vor. Diese kann noch einmal angepasst werden. Sobald jedoch die Freigabe des Auftraggebers erfolgt ist, und alle Bilder in diesem Stil bearbeitet wurden ist keine kostenfreie Änderung mehr möglich. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

7. Alle Bilder werden nach dem Shooting zur Auswahl in Pic Time geladen, wo die Favoriten markiert werden können. Die Menge an Bildern die bearbeitet und ausgeliefert werden richtet sich nach dem Angebot. Dies gilt nicht für Hochzeiten.

8. Die Fotografin liefert die fertigen bearbeiteten Bilder in hochauflösendem JPG-Format so schnell wie möglich, wenn nicht anders vereinbart, aber spätestens 6 Wochen nach Auswahl des Kunden, per Online-Galerie zum Download.

9. Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

10. Die Fotografin ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

11. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Sie erfolgt demnach ohne Gewähr. Der Auftraggeber sollte alle Bilder aus der Online-Galerie herunterladen und am besten doppelt abspeichern.

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III. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

1. Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

2. Der Auftraggeber erhält das einfache Nutzungsrecht bzw. das Nutzungsrecht laut Angebot.

3. Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.

4. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

5. Wenn nicht anders vereinbart ist die Fotografin als Urheberin bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder und Lichtbildwerke zu benennen.

6. Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

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IV. HONORAR

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorar übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist vor Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

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V. AUFTRAGSABSCHLUSS / KÜNDIGUNG

1. Der Auftrag ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin eine schriftliche Bestätigung des Auftrags zukommen lässt (EMail, WhatsApp…). Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Zahlung der Anzahlung, falls vereinbart.

2. Erfolgt eine Absage/Kündigung nach Bestätigung des Auftrags durch die Auftraggeber aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretenen Gründen, ist nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist eine Zahlung von 30 % der Auftragssumme an die Fotografin zu leisten.

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VI. HAFTUNG

1. Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte

Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.

2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

3. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Anzahlung unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen/in bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

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VII. EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

1. Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder des Auftrags zu veröffentlichen, um Kunden von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der entstandenen Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient.

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VIII. ALLGEMEINES

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.

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